In der Werkstattmitwirkungsverordnung (WMVO) steht: Die Frauenbeauftragte macht sich für die Frauen in der Werkstatt stark. Sie setzt sich für die Frauen ein.
Besonders diese drei Aspekte sind wichtig:
Die Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen. Sie hört den Frauen zu. Sie gibt den Frauen Tipps und Infos. Sie fragt nach: Was wünschen sich die Frauen in der Werkstatt?
Die Frauenbeauftragte hat Schweigepflicht. Sie erzählt nichts weiter, wenn die Frauen das nicht wollen. In regelmäßigen Gesprächen mit der Werkstattleitung setzt sie sich für die Belange der Frauen ein.
Sie ist bei den Sitzungen vom Werkstattrat dabei und falls nicht im ständigen Austausch. Zurzeit gibt es noch keine regelmäßigen Sprechzeiten der Frauenbeauftragten. Frauen und Mitarbeiterinnen der Werkstatt können sie aber jederzeit erreichen.