Ein Nachlass für die Menschlichkeit

Das Thema eigener Nachlass ist sicherlich kein ganz einfaches Thema. Dennoch bietet der letzte Wille einen idealen Anlass, um etwas genauer darüber nachzudenken. Denn ein sinnvoll geregelter Nachlass kann gleichermaßen einen guten Anfang darstellen. Gestalten Sie deswegen nach eigenen Vorstellungen mit Ihrem Testament die positive Zukunft von Menschen maßgeblich mit. Mit einer Testamentsspende an das DRK tragen Sie einen wichtigen Teil zu einer lebenswerten Gesellschaft bei, für die wir einstehen und die wir kontinuierlich verbessern und vorantreiben. Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Ein Testament für das DRK

Welche Angaben müssen im Testament gemacht werden, wenn ich das DRK bedenken möchte?

Wenn Sie das DRK in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken möchten, nehmen Sie unseren Kreisverband mit der vollständige Adresse auf:
  • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Potsdam / Zauch-Belzig e.V., Arthur-Scheunert-Allee 2, 14558 Nuthetal

Kann ich in meinem Testament auch ein bestimmtes Projekt bedenken, das mir besonders am Herzen liegt?

Wenn Sie einen besonderen Wunsch zur Verwendung Ihres Nachlasses haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In einem persönlichen Gespräch lassen sich die Möglichkeiten schnell aufzeigen und viele Fragen einfach klären. Grundsätzlich ist es immer gut, in einem Testament nicht zu detailliert festzulegen, wofür der Nachlass eingesetzt werden soll. Bedenken Sie, dass zwischen der Erstellung Ihres Testaments und dem Einsatz Ihrer Testamentsspende oft viele Jahre liegen. Möglicherweise gibt es eine bestimmte Einrichtung oder ein Projekt nicht mehr, wenn Ihr Letzter Wille eröffnet wird. Zweckfreie Spenden ermöglichen einen ausgeglichenen Finanzierungshaushalt. Diese Spenden können außerdem für Projekte eingesetzt werden, die zwar von öffentlichen Zuwendungsgebern unterstützt werden, aber nur, wenn das DRK einen Teil der Kosten selbst trägt. Erben ist – wie Spenden auch – Vertrauenssache: ohne Vorgaben setzen wir Ihre Testamentsspende grundsätzlich dort ein, wo sie zum Zeitpunkt des Erbfalls am dringendsten gebraucht wird.

Kann ich Ihnen auch eine Immobilie, eine wertvolle Sammlung oder auch Schmuck vererben?

Ja, das ist möglich. Wir kümmern uns professionell, respektvoll und ganz nach Ihren festgehaltenen Wünschen um die gesamte Auflösung des Hausstandes. Gehört eine Immobilie oder ein Grundstück zum Nachlass, wird diese in aller Regel nach dem Eintreten des Erbfalles verkauft. Gleiches gilt für andere Sachwerte, wie Schmuck oder ähnliches. Mit dem Verkaufserlös werden Projekte des DRK im In- und Ausland finanziert. Wenn Sie einen besonderen Wunsch zur Verwendung Ihres Nachlasses haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kann ich eine Auflage in mein Testament aufnehmen? Zum Beispiel die Pflege meines Haustieres oder das das DRK meine Beerdigung organisiert?

Auflagen verpflichten Ihre Erben zu einzelnen Tätigkeiten. Ein Testament wird frühestens drei Wochen nach dem Tod des Erblassers eröffnet. Regelungen zur Bestattung und für eventuelle Haustiere müssen darum in jedem Fall an anderer Stelle getroffen werden, damit sie unmittelbar nach dem Todesfall greifen können. Generell ist es immer sinnvoll, gewünschte Auflagen im Vorfeld abzusprechen: kann sie vom Erben erfüllt werden? Sind ausreichende finanzielle Mittel vorhanden (z.B. für eine gewünschte Grabpflege).

Kann ich das DRK auch in meine Lebensversicherung als Begünstigten einsetzen?

Sie können eine Organisation wie das DRK zum Begünstigten Ihrer Lebensversicherung, Wertpapierdepots und Bankguthaben erklären. Ihr Kreditinstitut oder Ihr Versicherungsunternehmen halten entsprechende Formulare bereit.

Muss das DRK Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen?

Der DRK-Kreisverband Potsdam / Zauch-Belzig e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Daher ist er sowohl von der Erbschafts- als auch von der Schenkungsteuer befreit. Jede testamentarische Zuwendung und jede Schenkung kommt daher ungeschmälert der Arbeit des DRK für Menschen in Not zugute.

Unser Service für Sie

Ich habe keine Angehörigen mehr. Um welche Angelegenheiten kümmert sich das DRK?

Ihr letzter Wille ist für uns eine Aufgabe, die wir mit Respekt und großer Sorgfalt übernehmen. Wenn Sie mit Ihrem Testament besondere Wünsche an das DRK verbinden möchten, ist es uns wichtig, diese auch erfüllen zu können. Am besten gelingt dies, wenn man im Vorfeld gemeinsam überlegt, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Ideen in die Praxis umzusetzen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Welche Fragen kann ich mit dem DRK klären? Kommt das DRK zu mir oder werden alle Fragen schriftlich beantwortet oder telefonisch besprochen?

In der Regel können erste Fragen zu grundsätzlichen Themen am Telefon, per Brief oder E-Mail geklärt werden. Menschen gehen ganz unterschiedlich an Dinge heran. Darum richten wir uns nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen. Auf Wunsch sind auch persönliche Kontakte möglich: Wir finden es interessant zu erfahren, was Sie mit dem DRK verbindet. Gemeinsam können wir überlegen, wie Sie das DRK bedenken können und was Ihre Wünsche an uns sind. Sie können direkte Fragen zu unserer Arbeit stellen und wir zeigen Ihnen an Beispielen, wir Testamentsspenden einsetzen.

Muss ich das DRK informieren, wenn dessen Arbeit in meinem Testament berücksichtige, zum Beispiel, indem ich Ihnen eine Kopie sende?

Wir freuen uns sehr über eine Nachricht von Ihnen besonders, weil wir Ihnen dann noch danken können. Was Sie uns in welcher Form mitteilen möchten, ist allerdings Ihre ganz persönliche Entscheidung.

Hilft mir das DRK auch bei rechtlichen bei Fragen? Setzt das DRK zum Beispiel ein Testament für mich auf?

Wenn man ein Testament schreibt, tauchen gelegentlich rechtliche Fragen auf, die man sich nicht selbst beantworten kann. Oder es besteht der Wunsch, den eigenen Testamentsentwurf mit einem Experten zu besprechen. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens. Wenn Sie keinen Kontakt zu einem Experten haben, vermitteln wir Ihnen gern ein gebührenfreies Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt in Ihrer Nähe (über die Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V., kurz: DIGEV).

Praktische Dinge nach dem Erbfall

Von wem wird das DRK über meinen Tod informiert?

Wird der DRK-Bundesverband oder unsere Stiftung von Ihnen als Erbe eingesetzt, werden wir darüber durch das zuständige Amtsgericht informiert. Sie können jedoch zusätzlich eine VertrauenspersonIhrer Wahl oder auch das Bestattungsinstitut beauftragen, dass wir so schnell wie möglich verständigt werden sollen.

Kommt es auch vor, dass das DRK ein Testament bzw. Erbe ausschlägt?

Wie alle Erben haben auch wir nach dieser Mitteilung sechs Wochen Zeit zu prüfen, ob wir das Erbe annehmen. Diese Prüfung ist für uns, als gemeinnützigem Verein, besonders wichtig. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Erbe von uns angenommen. Wie private Personen auch, beantragen wir bei Bedarf einen Erbschein und leiten alle notwendigen Schritte ein.

Was passiert, wenn Angehörige nach meinem Tod nicht mit meiner Entscheidung einverstanden sind?

Als DRK ist es uns sehr wichtig, dass es im Zusammenhang mit Testamentsspenden nicht zu Unklarheiten - oder schlimmer noch - zu Auseinandersetzungen nach der Eröffnung Ihres Testamentes kommt. Das offene und transparente Gespräch zu Lebzeiten ist hier die beste Vorsorge. Auch wenn es in unserer Gesellschaft als eines der größten Tabus gilt, über den eigenen Tod oder den eines Familienmitglieds zu sprechen, empfehlen wir darum grundsätzlich offen mit allen Beteiligten über Ihre Pläne bzw. Wünsche und Ideen zu sprechen. Gibt es in einem Erbfall unterschiedliche Standpunkte, versuchen wir Lösungen zu finden, die möglichst alle beteiligten Parteien mittragen können. Für uns ist die Erfüllung eines letzten Willens oberstes Gebot. Wir orientieren uns dabei einzig daran, was der Verfasser eines Testaments zu Lebzeiten wollte.