Mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für Mitarbeitende im Rettungsdienst
Gute Neuigkeiten für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter: Der Bundestag hat eine Gesetzesreform vorgenommen, die ihnen mehr Handlungs- und Rechtssicherheit im Einsatz verschafft. Davon profitieren künftig auch die Mitarbeitenden im DRK-Rettungsdienst Potsdam-Mittelmark.
Erreichen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter einen Einsatzort vor einem Notarzt und finden eine Person mit lebensgefährlichen Verletzungen vor, können sie künftig Notfallmedikamente verabreichen - ohne, dass sie sich wie bisher in einer rechtlichen Grauzone bewegen.
Dafür hat sich der Gesundheitsausschusss des Bundestags eingesetzt und Ende Januar eine Gesetzesreform beschlossen. Damit wird die gesetzliche Grundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter geschaffen, um bis zum Eintreffen eines Notarztes die entsprechenden Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen und eine Lebensgefahr oder Folgeschäden bei Verletzten zu verhindern.
Beigeschmack von Rechtsstreitigkeiten aus der Welt
Im DRK-Rettungsdienst Potsdam-Mittelmark freut das nicht nur die 40 Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, sondern genauso Rettungsdienst-Leiter Mathias Koch: "Ich freue mich, dass meine Mitarbeitenden endlich Rechtssicherheit haben und die in ihrer Ausbildung erlernten Maßnahmen auch entsprechend anwenden dürfen."
Bis zur Gesetzesänderung war es zumindest in Brandenburger Landkreisen so, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitätern weitreichende Kompetenzen eingeräumt wurden, sodass sie auch vor der Gesetzesanpassung im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung handeln konnten. "Es gab allerdings immer den Beigeschmack, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten der Notfallsanitäter zunächst beschuldigt werden könnte, seine Kompetenzen überschritten zu haben", sagt der Rettungsdienstleiter.
Gesetzesreform ermöglicht Routinen
Die Gesetzesreform ist außerdem deshalb wichtig, da Notfallsanitäterinnen und -sanitätern so ihre Routinen beim Versorgen von Notfallpatientinnen und -patienten wahren, die in der Fortbildung nur begrenzt simuliert werden. Und mehr Routine in den Abläufen kommt vor allem den Patientinnen und Patienten zu Gute. "Das bedeutet eine deutliche Verbesserung der Versorgung, weil jetzt frühzeitig die Gabe von Schmerzmedikamenten erfolgen kann", sagt Mathias Koch.
Weitere Änderungen im Notfallsanitätergesetz könnten seiner Meinung nach folgen. "Es stellt sich zum Beispiel die Frage, inwieweit der Notarzt künftig unverändert zum Einsatz gebracht werden muss, wenn definitiv bereits ein Notfallsanitäter vor Ort tätig ist. Gerade vor dem Hintergrund des Ärztemangels in ländlichen Regionen dürfte dies eine spannende Frage der nächsten Jahre sein", vermutet Mathias Koch.