Teilhabe am Arbeitsleben: Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg
Ansprechpersonen
Stefanie Rohne
Sozialarbeiterinnen
Tel.: 0331 / 237 47 - 15 sowie -39
DRK-Behindertenwerkstätten Potsdam gGmbH
Kohlhasenbrücker Straße 106
14480 Potsdam
Unser Aufnahmeverfahren im Überblick
Sie können jederzeit bei uns anrufen und einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Sie können bei uns arbeiten oder sich beruflich qualifizieren,
- wenn Sie auf eine Förderschule gegangen sind und dort ihren Abschluss gemacht haben,
- wenn Sie in ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können aufgrund einer Behinderung und von einem medizinischen Dienst als erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig eingestuft wurden,
- wenn Sie eine Ausbildung gemacht haben, aber viele Jahre nicht in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden konnten,
- wenn Sie bereits in einer anderen Werkstatt gearbeitet haben.
Sie müssen keinen anerkannten Grad der Behinderung haben.
Haben Sie noch nie in einer Werkstatt gearbeitet und möchten bei uns anfangen, müssen Sie bei der Arbeitsagentur oder der Deutschen Rentenversicherung einen formlosen „Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben“ stellen.
Wer für Sie zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie bereits mindestens fünf Jahre durch Ausbildung und beruflicher Tätigkeit in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ist das nicht der Fall, ist die Arbeitsagentur für Sie zuständig.
Möchten Sie von einer anderen Werkstatt zu uns wechseln, müssen Sie dies Ihrem jetzigen Leistungsträger mitteilen und beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Wie Sie unser begleitender Dienst unterstützt
Die Mitarbeitenden des begleitenden Dienstes sind Ihre Ansprechpersonen in allen Belangen. Sie machen Rundgänge und führen Erstgespräche für Interessenten, unterstützen und vermitteln bei Konflikten und pflegen den Kontakt zu den Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Wohneinrichtungen sowie weiteren Netzwerkpartnern (z. B. Ämtern, Förderschulen, Einrichtungen der beruflichen Reha u. ä.).
Sie sind beratend tätig für die Gruppenleiter im Arbeitsbereich, Förder- und Beschäftigungsbereich sowie Berufsbildungsbereich und organisieren Feste, Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen.
Bei persönlichen Problemen vermitteln sie Kontakte zu anderen Hilfs- und Beratungsstellen. Sie sind übergeordnet für die persönliche und berufliche Entwicklung der Beschäftigten zuständig und prüfen die Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben.
Das macht unser Team Prävention und Pflege
Die Mitarbeitenden des Teams unterstützen Sie, wenn es nötig ist, bei hygienischen Verrichtungen, zum Beispiel bei Toilettengängen. Sie sind auch zur Stelle, wenn Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt wird.
Präventiv, also „vorbeugend“, werden verschiedene Fortbildungen angeboten, die dem Erhalten der Gesundheit dienen, zum Beispiel gesunde Ernährung oder Entspannung. Anregungen zu weiteren Themen nimmt das Team gerne entgegen.
Für Beschäftigte, die ca. anderthalb bis zwei Jahre vor dem Eintritt in die Altersrente stehen, bietet das Team von Montag bis Donnerstag eine Maßnahme an, die den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente erleichtert.
Am Ende der Maßnahme, also beim Eintritt in die Rente, bekommt jeder Teilnehmende einen Ordner mit den gesammelten Informationen zu den besprochenen Themen, zum Beispiel zu Hilfsmitteln, Begegnungsstätten, ambulante Hilfen, Ansprechpartnern, Vorsorgeuntersuchungen usw.
Unser Fortbildungsangebot für Sie
Und weil es mehr gibt im Leben als nur Arbeiten, bieten wir auch noch Fortbildungskurse in folgenden Bereichen:
- Mathe und Deutsch
- kreatives Gestalten
- Ballspiele und Rückenschule
- Trommeln
- Fotografieren
- individuelle Fortbildungen (zum Beispiel Schweißer-Lehrgang, Umgang mit dem Hubwagen)
- teambildende Maßnahmen (zum Beispiel Ausflüge, Teamspiele)
- Faschingsfeier
- Sommerfest
- Weihnachtsfeier
Teilhabebegleitung: Wir vermitteln Sie in andere Unternehmen
Bei Interesse und entsprechender Eignung vermitteln wir Sie im Rahmen der Teilhabebegleitung in Praktika in Betriebe auf dem ersten Arbeitsmarkt außerhalb der Werkstatt und auf ausgelagerte Arbeitsplätze.
Dort können Sie unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes arbeiten, haben aber noch die Unterstützung und den Rückhalt der Werkstatt.
Ziel dieser Maßnahmen ist die Übernahme in ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wenn Sie und der Betrieb gut zusammenpassen, kann es auch zu einer Übernahme mit regulärem Arbeitsvertrag kommen. Dann sind Sie nur noch in dem Betrieb angestellt wie jede andere Mitarbeiterin bzw. jeder andere Mitarbeiter. Sie können jederzeit wieder zu Ihrem Arbeitsplatz in unserer Werkstatt zurückkehren.