Technische Ausstattung des Rettungsdienstes
Ansprechperson
Mathias Koch
Leitung und Geschäftsführung Rettungsdienst
Tel.: 033200 / 513 620
DRK Rettungsdienst Potsdam-Mittelmark gGmbH
Arthur-Scheunert-Allee 2
14558 Nuthetal
Um den immer komplexeren Anforderungen an die präklinische medizinische Notfallrettung in Deutschland gerecht zu werden, ist es nötig, die Ausstattung der Rettungstransportwagen (RTW), Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und Krankentransportwagen (KTW) am aktuellen Stand der Technik zu orientieren. Die Sicherheit der Patienten und der Arbeitsschutz der Einsatzkräfte stehen immer an erster Stelle.
Um dies gewährleisten zu können, gelten europaweite verbindliche Mindeststandards (DIN EN 1789 / DIN 75079) für die Einsatzfahrzeuge im Rettungsdienst. Diese legen unter anderem die technischen Mindestanforderungen für die Einsatzfahrzeuge als auch deren Mindestausstattung in Sachen medizinischem Equipment fest.
Um den Fokus auf eine optimale Behandlung der Patientinnen und Patienten zu erreichen, legen wir Wert auf die Arbeit mit modernster Medizintechnik wie Defibrillatoren mit EKG-Funktion, Beatmungsgeräte und elektrohydraulischen Patientenfahrtragen.
Der Rettungstransportwagen - RTW
Als Rettungstransportwagen (RTW) – fälschlicherweise umgangssprachlich auch oft "Krankenwagen" genannt – werden Krankenkraftwagen in Anlehnung an die DIN EN 1789:2014-12 - Typ C: Mobile Intensive Care Unit eingesetzt.
Diese Fahrzeuge sind für...
- ...das Heranführen von medizinischem Material und Personal zum Wiederherstellen und Aufrechterhalten der Vitalfunktionen
- und dazugehörig dem Notfalltransport in eine spezialisierte Klinik vorgesehen.
Alternativ werden auch Intensivtransporte in Begleitung von in der Intensivmedizin tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, sofern zum gegebenen Zeitpunkt keine Intensivtransportwagen (ITW) zur Verfügung stehen.
Das Notarzteinsatzfahrzeug - NEF
Als Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) wird ein Einsatzfahrzeug in Anlehnung an die DIN 75079 - 2009-11 eingesetzt.
Dieses Fahrzeug ist für...
- ...das Heranführen von medizinischem Material zum Wiederherstellen und Aufrechterhalten der Vitalfunktionen
- und dazugehörig dem Heranführen des Notarztes zum Einsatzort (Rendezvous-System)
Gegenüber einem RTW ist das NEF ein reiner Notarzt-Zubringer. Mit dem Fahrzeug lassen sich keine Patienten transportieren. Im Gegensatz dazu gibt es den Notarztwagen (NAW), der im Grunde ein Rettungswagen mit Notarzt und entsprechender Ausrüstung an Bord ist. In dieser Form spricht man vom Kompaktsystem.
Der Krankentransportwagen - KTW
Gegenüber einem Rettungswagen hat ein Krankentransportwagen (KTW) eine ganz andere Aufgabe. Diese Einsatzfahrzeuge sind ebenso an die DIN EN 1789:2014-12 - Typ A: Ambulance Cars angelehnt.
Diese Fahrzeuge sind grundsätzlich für
- den Transport von nicht akut erkrankten Patientinnen und Patienten gedacht.
Hierbei gilt zwischen regulären "Krankenfahrten" als auch dem "qualifizierten Krankentransport" zu unterscheiden.
Der § 3 Abs. 4 BbgRettG (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz) definiert den qualifizierten Krankentransport als "Beförderung von sonstigen kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind". Sie bedürfen nach ärztlicher Beurteilung einerseits der medizinisch fachlichen Betreuung durch medizinisches Fachpersonal und andererseits eines medizinisch-technisch ausgestatteten Krankentransportfahrzeuges.
Wie das BayRDG eine Krankenfahrt definiert
Eine Konkretisierung einer "Krankenfahrt" stellt das BbgRettG nicht dar. Dahingegen führt das BayRDG sinngemäß eine beispielhafte Definition aus: Die o.g. Personen- oder Patientengruppe bedarf während der Fahrt nicht der medizinisch-fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Krankenkraftwagens und bei denen solches auf Grund ihres Zustands nicht zu erwarten ist.
Wann wird also eine Krankenfahrt oder ein Krankentransport verordnet? Grundsätzlich beurteilt und verordnet eine Ärztin oder ein Arzt beziehungsweise die Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten eine solche Beförderung. Näheres hierzu klärt die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.